Muß ich meine Sprachnachweise bis zur Zwischenprüfung vorlegen ?
Normalerweise ja, es können jedoch Ausnahmen gemacht werden. In diesem Falle wird das Zwischenprüfungszeugnis unter Vorbehalt ausgestellt mit dem Vermerk, daß die Sprachkenntnisse noch nachzuweisen sind. Beispielsweise Latein oder eine 2. neue Fremdsprache. !!! "Studierenden mit einer anderen Muttersprache als Deutsch kann auf Antrag Befreiung vom Lateinnachweis gewährt werden, wenn der entsprechende Nachweis einer weiteren Fremdsprache geführt wird." (Magisterstudienordnung) !!!

